Öffentliche Bürgschaft
Öffentliche Bürgschaften sind Bürgschaften der Gebietskörperschaften (Bund, Bundesländer, Gemeinden), der von diesen getragenen Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder staatlich rückverbürgter Bürgschaftsbanken. Deren Eventualhaftung dient insbesondere der Wirtschaftsförderung, aber auch der Absicherung von Risiken im Exportgeschäft.